Jetzt auch noch ein H²O-Fußabdruck?
Sorge um mangelndes Wasser
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat seine Nationale Wasserstrategie vorgestellt. Zehn Schwerpunkte hat sich das BMU gesetzt, die tief in unsere wirtschaftliche Situation eingreifen werden!
Schon jetzt nimmt fast die Hälfte der dt. Bevölkerung das Problem Wasserverschmutzung ernst und für 62% sind die Veränderungen im Ökosystem besonders bedrohlich. Und es wer-den nicht weniger! Denn das BMU hat sich zum Ziel gesetzt, die Menschen für die Ressource Wasser intensiver zu sensibilisieren und z. B. einen Wasserfußabdruck für Waren und Dienst-leistungen einzuführen. Die Politik steht also – auch aufgrund der aktuellen Ereignisse – gewaltig unter Handlungsdruck!
Status Quo
- Über 91,8 % aller Oberflächengewässer verfehlen derzeit den guten ökologischen Zu-stand bzw. das gute ökologische Potenzial gemäß [Wasserrahmenrichtlinie]
- 80 % der FFH-Lebensraumtypen [ – spezielle europäische Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz – ] der Still- und Fließgewässer sowie 65 % der in der FFH-Richtlinie aufgeführten Fischarten weisen nicht den geforderten „günstigen Erhal-tungszustand“ auf; bei 43 % der Lebensraumtypen ist der Zustand „schlecht“.
- Auen sind natürliche Überschwemmungsflächen. Bei Überflutung können Hochwasser abgeschwächt und Schäden vermieden oder verringert werden. Auen sind zudem Hotspots der Artenvielfalt. Die Flüsse sind in der Vergangenheit von einem Großteil ihrer Auen abgekoppelt worden. Seitdem können nur noch rund ein Drittel der ehemaligen Überschwemmungsflächen von Flüssen mit Einzugsgebieten von über 1.000 km² bei großen Hochwasserereignissen überflutet werden.
- Noch mehr Basisinformationen auf Seite 24/25!!!
Unbequem & umwälzend! Für wen?
(S. 17/18, Nationale Wasserstrategie, Entwurf des Bundesumweltministeri-ums, 06.2021)
- Über 95 % der Bevölkerung in Deutschland, öffentliche Einrichtungen und Betriebe sind an die Wasserinfrastruktur (Wasserver- und Abwasserentsorgung) angeschlossen.
- [Die] Abwasserkanalnetze [betragen] 594.335 km, die des Trinkwassernetzes ca. 540.000 km. Ein großer Teil der Kanäle sind aufgrund ihres hohen Alters sanierungsbedürftig.
- […] 57 % der großen Wasserkraftanlagen sind über 60 Jahre alt. Die Betriebsgenehmigungen wurden teilweise dauerhaft (sog. Altrechte) oder über lange Zeiträume (100 Jahre) erteilt.
- […] die Energiegewinnung aus Wasserkraft an 33 % der Fließgewässer bzw. 45.000 km Fließ-strecke von den Bundesländern [wird] als signifikante Belastung eingestuft. Je geringer der Stromertrag einer Wasserkraftanlage ist, desto ungünstiger stellt sich das Verhältnis zwischen den Kosten der gewässerökologischen Maßnahmen (insbesondere §§ 33–35 WHG) und dem Ertrag der Anlage dar.
Auch der Energiesektor gerät ins Visier!
- Die Energieversorgung nutzt gegenwärtig mehr als die Hälfte der Wasserentnahmen in Deutschland überwiegend zur Kühlung. Durch den Umbau des Energiesystems (Kohleaus-stieg, Förderung erneuerbarer Energien im Strom- und Wärmesektor, Ausstieg aus der Atomenergie) wird eine deutliche Reduzierung der Kühlwasserentnahmen um 50–60 % bis 2030 und um 70–85 % bis 2050 erwartet.
Absolutismus ade!
„Die zunehmende Komplexität wasserwirtschaftlicher Planungsprozesse aufgrund von qualitätszielorientierten Vorgaben kann künftig die Kapazitäten einzelner Behörden überfordern. Manche künftige Problemstellung wird z. B. im Rahmen der Zuständigkeit einzelner Kommunen nicht mehr lösbar sein. Bei der Erbringung bestimmter Leistungen der Daseinsvorsorge[…] wird bereits eine Aufgabenteilung und Zusammenarbeit zwischen Kommunen im Sinne wirtschaftlicherer Lösungen praktiziert. Diese interkommunale Kooperation sollte ausgeweitet und gestärkt werden. Die rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen sollten geprüft und bei Bedarf angepasst werden.“
Und wer soll zahlen?
(S. 47, Nationale Wasserstrategie, Entwurf des Bundesumweltministeri-ums, 06.2021)
„Angesichts knapper Haushaltskassen und der Zunahme von öffentlichen Aufgaben im Umweltschutz kann eine stärkere Nutzer- und Verursacheranlastung der Verwaltungskosten zur finanziellen Entlastung und zur langfristigen Sicherstellung einer adäquaten Aufgabenwahrnehmung des Staates beitragen. Eine nutzergerechte Kostenanlastung durch Gebühren ist insbesondere dort möglich und vorteilhaft, wo die durch Umweltschutzdienstleistungen entstehenden Kosten dem Gebührenschuldner direkt zugerechnet werden können. Gleichzeitig können Umweltschutzgebühren ein nicht zu unterschätzendes Lenkungspotenzial im Zusammenhang mit der Bereitstellung öffentlicher Güter haben und zur Vermeidung negativer Umwelteffekte beitragen. Die existierenden Finanzierungs- und Lenkungspotenziale von Gebühren sind bis heute noch nicht ausgeschöpft.“
Wo gibt es noch Potenziale?
„Für die Produktion von Energieträgern wie Wasserstoff werden Rahmenkonzepte erarbeitet, die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt* minimieren und Konkurrenzsituationen mit anderen Was-sernutzungen* vermeiden. Für eine Transformation der Wärme- und Kälteversorgung hin zu er-neuerbaren Energien werden für unterirdische Speichertechniken insbesondere in urbanen Räu-men Konzepte zur thermischen Bewirtschaftung* des Grundwassers genutzt. Unterirdische Wär-me- und Kältespeicher können dort genutzt werden, wo die Temperaturänderungen keine nen-nenswerten nachteiligen Auswirkungen auf andere Wassernutzungen* wie z. B. die Qualität des Grundwassers als Trinkwasserressource oder das Grundwasser als Lebensraum haben. Dazu wer-den für das Grundwasser thermische und ökologische Qualitätsziele entwickelt.“
(S. 32, Nationale Wasserstrategie, Entwurf des Bundesumweltministeri-ums, 06.2021)
Beim Ziel, den naturnahen Wasserhaushalt wieder herzustellen und zu managen, wird auch die Energieversorgung mit rann gezogen. Denn einer der wichtigsten Wasserentnahmen in DE erfolgt durch die Energieversorgung!
2050: „Für den Fall langanhaltender Trockenperioden sind regionale Wassernutzungsprioritäten festgelegt („Wasserhierarchie“), die zwischen den Verantwortlichen auf den verschiedenen Ebenen und auch mit den Nutzer*innen auf der Basis festgelegter Kriterien abgestimmt sind und allen transparent kommuniziert werden.“
Bis 2050 soll alles digitaler und interkommunaler werden!
Die Digitalisierung wird die Arbeitsprozesse und damit auch die Kommunikationsabläufe verwaltungsübergreifend grundlegend verändern. […] Als wichtige strategische Herausforderungen für die Daten der Wasserwirtschaft* und Umweltinformationen sind hier zu nennen:
- Entwicklung eines noch besser abgestimmten technischen, organisatorischen und inhaltlichen Datenmanagements von Bund und Ländern
- Harmonisierung von Datenbeständen/Fachinformationssystemen zwischen Bund und Ländern, z. B. beim datenbezogenen Umweltberichtswesen innerhalb der Fachnetzwerke (EU, Europäische Umweltagentur) sowie bei der Bereitstellung von Umweltdaten und Informationen
- Reduzierung technischer, organisatorischer und rechtlicher Hürden in Deutschland und Europa beim Austausch von Daten und Informationen unter Beachtung der Anforderungen des Datenschutzes
- Erschließung von Daten über den Zustand von und über Einflussfaktoren auf Natur und Umwelt aus Smart Devices bzw. aus der Nutzung des Internets / digitaler Dienste privater Nutzer*innen (auch solcher Daten, die private Nutzer*innen zwar generieren, die jedoch in Händen privater Unternehmen liegen)
Also bucht uns schon mal! 😉
Bundesumweltministerin Schulze legt Nationale Wasserstrategie vor
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