Autor: André Laue
Senior Business Consultant
24h-Lieferantenwechsel
Die zweite Jahreshälfte liegt im Fokus des bevorstehenden 24h-Lieferantenwechsels, der am 01.04.2025 startet.
Grund der einschneidenden Marktänderung sind die gesetzlichen Vorgaben
(§ 20a Abs. 2 EnWG; Artikel 12, Abs. 1, Richtlinie (EU) 2019/944)
Besonderes Augenmerk liegt darauf, die Prozesse rund um den Lieferantenwechsel und die damit verbundenen Abläufe effizienter zu gestalten. Diese Umgestaltungen beinhalten eine umfassende Überarbeitung der Fristen & Strukturen, um sie an die gesetzlichen Anforderungen anzupassen.
Splitting GPKE und WiM
- Konkret wird die GPKE auf die folgenden Teildokumente aufgeteilt.
- GPKE, Teil 1 – Einführende Prozessbeschreibung
- GPKE, Teil 2 – Fokus Zuordnungsprozesse
- GPKE, Teil 3 – Fokus Konfigurationen und Steuerbefehle
- GPKE, Teil 4 – Fokus Stammdatenprozesse
Die WiM wird in „Teil 1 – Fokus Basis-Prozesse“ und „Teil 2 – Fokus Übermittlung von Werten“ aufgeteilt.
MaLo-Ident-Prozess als Vorbote zum 24h Lieferantenwechsel
- API-Anfrage LIEF an NETZ
Der Netzbetreiber nutzt zur Prüfung der Anfrage ein EBD, welches die Identifikationsmerkmale prüft und dem Lieferanten eine Response liefert. Das Thema „Zertifikat“ ist noch nicht vollends geklärt und wird seitens BNetzA im August konsolidiert.
Frist- und Prozessanpassung
Aufgrund der gesetzlichen Gurndlagen müssen die Fristen in den vorgelagerten Prozessen und Zuordnungsprozessen angepasst werden.
Komplexitätsverringerung der UTILMD-Anwendungsfälle
z. B. Bestätigung Anmeldung Netznutzung wird verschlankt: Die Bilanzierungs- und Netznutzungsabrechnungsdaten, sowie technische Stammdaten (Gerätedaten) kommen nicht wie bisher in der Anmeldebestätigung, sondern von den Verantwortlichen per Stammdatenänderung.
Stammdatensynchronisationsmeldung zw. LF/ NB/ ÜNB fällt weg
Die Anwendungsfälle 55185, 55186 und 55187 werden gänzlich zum 01.04.2025 gestrichen.
MPES wird zum 01.04.2025 gänzlich in GPKE überführt
Einspeiseprozesse werden in bestehende / neue GPKE-Anwendungsfälle integriert / umgesetzt
Synchrone Bilanzierung auch für SLP Kunden
Die asynchrone Bilanzierung fällt weg. Der Lieferantenwechselprozess ist nicht mehr rückwirkend möglich.