Autor: André Laue
24h-Lieferantenwechsel
Grund der einschneidenden Marktänderung sind die gesetzlichen Vorgaben
(§ 20a Abs. 2 EnWG; Artikel 12, Abs. 1, Richtlinie (EU) 2019/944)
Besonderes Augenmerk liegt darauf, die Prozesse rund um den Lieferantenwechsel und die damit verbundenen Abläufe effizienter zu gestalten. Diese Umgestaltungen beinhalten eine umfassende Überarbeitung der Fristen & Strukturen, um sie an die gesetzlichen Anforderungen anzupassen.
Splitting GPKE und WiM
- Konkret wird die GPKE auf die folgenden Teildokumente aufgeteilt.
- GPKE, Teil 1 – Einführende Prozessbeschreibung
- GPKE, Teil 2 – Fokus Zuordnungsprozesse
- GPKE, Teil 3 – Fokus Konfigurationen und Steuerbefehle
- GPKE, Teil 4 – Fokus Stammdatenprozesse
Die WiM wird in „Teil 1 – Fokus Basis-Prozesse“ und „Teil 2 – Fokus Übermittlung von Werten“ aufgeteilt.
MaLo-Ident-Prozess als Vorbote zum 24h Lieferantenwechsel
- API-Anfrage LIEF an NETZ
Der Netzbetreiber nutzt zur Prüfung der Anfrage ein EBD, welches die Identifikationsmerkmale prüft und dem Lieferanten eine Response liefert. Das Thema „Zertifikat“ ist noch nicht vollends geklärt und wird seitens BNetzA im August konsolidiert.
Frist- und Prozessanpassung
Komplexitätsverringerung der UTILMD-Anwendungsfälle
Stammdatensynchronisationsmeldung zw. LF/ NB/ ÜNB fällt weg
MPES wird zum 01.04.2025 gänzlich in GPKE überführt
Synchrone Bilanzierung auch für SLP Kunden
btw ... zum 01.04.2025 findet auch die AS4-Umstellung Gas statt ...
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Uns geht es nicht nur darum Sie über wichtige Änderungen zu informieren, sondern auch einzuschätzen, welche Auswirkung die Änderungen auf die Marktkommunikation und ihre Teilnehmer hat.
So können Sie sich auf Ihre Kernprozesse konzentrieren, während wir uns um die Aufbereitung, Erklärung & Lösungen der regulatorischen Anpassungen spezialisieren. Eine Entlastung für Sie!
Die Vorteile eines Abonnement liegen auf der Hand ...
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